Polnische Investitionszone für den Investor

Im Mai 2018 wurde ein Gesetz eingeführt, das die Anwendung des CIT- oder PIT-Steuerbefreiungsinstruments in ganz Polen ermöglichte. Bisher konnten diese Investitionsanreize 25 Jahre lang nur in Sonderwirtschaftszonen (SWZ) genutzt werden, die jedoch weniger als 1 Prozent der gesamten Fläche Polens ausmachten. Derzeit kann man sowohl in öffentliches als auch in privates Land investieren. Darüber hinaus wurden in der Änderung vom 31. Juli 2019 auch Unterstützungen für Investitionen in Gebiete mit unbebauten Mineralvorkommen zugelassen.

Das neue Instrument zur Unterstützung von Investoren wurde konzipiert, um sich an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und die Investitionsattraktivität Polens zu erhöhen. Ähnliche Lösungen wurden von unseren Nachbarn eingeführt: der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn. Gleichzeitig bestand das Ziel des neuen Gesetzes darin, die Investitionen polnischer Unternehmen, kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen und innovative Projekte zu belohnen.

Nach Angaben des Ministeriums für Entwicklung, Arbeit und Technologie im Rahmen der polnischen Investitionszone (PSI) wurden Ende 2019 432 Bescheide zur Unterstützung neuer Investitionsprojekte erlassen, deren erklärter Gesamtwert 20,9 Mrd. PLN betragen wird. Diese Investitionen sollen auch zur Schaffung von über 8,5 Tausend neue Arbeitsplätzen in der Industrie und modernen Geschäftsdienstleistungen beitragen.

Polnische KMU sind gerne bereit dazu, die Steuerbefreiung für neue Investitionen zu nutzen. 74 Prozent der Begünstigten waren Unternehmen mit inländischem Kapital, die 9,26 Mrd. PLN investieren wollten. Auch 113 ausländische Unternehmer nahmen Steuererleichterungen in Anspruch. Die meisten ausländischen Direktinvestitionen im Rahmen des PSI kommen aus Deutschland (32 Bescheide) sowie aus den USA und Italien (jeweils 8 Bescheide).

Wie investiert man in der Polnischen Investitionszone?

Der erste Schritt besteht darin, den Standort auszuwählen, an dem die neue Investition entstehen soll. Danach muss der Unternehmer einen Antrag auf Unterstützung stellen. Der Antrag legt die Dauer der Steuererleichterung, den Gegenstand der Geschäftstätigkeit sowie die Bedingungen fest, zu deren Erfüllung der Unternehmer verpflichtet sein wird. Der Bescheid wird im Namen des für Wirtschaft zuständigen Ministers (derzeit Minister für Entwicklung, Arbeit und Technologie) von den Gebietsleitern getroffen, d. h. der SWZ-Verwaltung, die für den Bereich zuständig ist, in dem die Investition entstehen soll.

Welche Branchen und Arten von Investitionen können Unterstützung erhalten?

Die Vorschriften über regionale öffentliche Beihilfen sehen vor, dass eine neue Investition die Gründung eines neuen Unternehmens ist, die Steigerung der Produktionskapazität eines bestehenden Werks, eine grundlegende Änderung Produktionsverfahrens oder seine Diversifizierung; der Erwerb von Vermögenswerten eines Unternehmens, das geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre, wenn es nicht zum Kauf gekommen wäre. Eine Ausnahme stellen Investitionen in der Woiwodschaft Masowien dar, wo eine neue Investition nur Investitionen zugunsten neuer Geschäftstätigkeiten betreffen darf.

Alle Unternehmen der traditionellen Industrie können auf öffentliche Beihilfen zählen, mit Ausnahme von Unternehmen, die unter anderem Alkohol, Tabakerzeugnisse, Sprengstoffe, Stahl, Strom und Gas erzeugen. Unterstützung erhalten auch Unternehmen, die in der Branche der modernen Geschäftsdienstleistungen tätig sind (eng. Business Process Outsourcing BPO).

Wie lange wird die Steuererleichterung gewährt?

Der Zeitraum, für den der Bescheid über die Unterstützung erlassen wird, hängt von der Intensität der öffentlichen Hilfe für das jeweilige Gebiet ab. Die Zeit für die Inanspruchnahme öffentlicher Beihilfen ist in der jeweiligen Region für alle Unternehmen gleich, unabhängig vom Wirtschaftszweig und der Größe des Unternehmens. Der Bescheid über die Unterstützung wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, der nicht kürzer als 10 Jahre und nicht länger als 15 Jahre ist.

In Regionen, in denen die Intensität der öffentlichen Beihilfe zwischen 10 und 25 Prozent liegt (Woiwodschaften Niederschlesien, Schlesien, Großpolen sowie die Subregion Warschau-West und die Stadt Warschau) beträgt dieser Zeitraum 10 Jahre.

In Regionen mit einer Intensität der öffentlichen Hilfe von 35 Prozent (Kujawien-Pommern, Lebus, Łódź, Kleinpolen, Oppeln, Pommern, Heiligenkreuz, Westpommern, und den Subregionen: Ciechanów-Płock, Ostrołęka-Siedlce, Radom, Warschau-Ost) beträgt dieser Zeitraum 12 Jahre.

Mit einer 15-jährigen Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe kann man in den Woiwodschaften Lublin, Karpatenvorland, Podlachien, Ermland-Masuren rechnen, in denen die Intensität öffentlicher Beihilfen 50 Prozent beträgt.

Wenn die Fläche, auf der sich die neue Investition befinden soll, mindestens 51 Prozent innerhalb der Grenzen einer Sonderwirtschaftszone im Sinne von Art. 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen beträgt, wird der Bescheid zur Unterstützung der neuen Investition für einen Zeitraum von 15 Jahren erlassen.

Wie hoch ist die Steuererleichterung?

Die Höhe der öffentlichen Beihilfen in Form von Befreiungen von der Körperschaft- oder Einkommensteuer wird auf der Grundlage der regionalen Beihilfenkarte für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt. Je nach Region können Sie bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Im Fall der Unterstützung von mittleren und kleinen Unternehmen/Kleinstunternehmen wird die Höhe der Beihilfe entsprechend um 10 % bzw. 20 % erhöht, was bedeutet, dass die maximale Höhe der staatlichen Beihilfen 70 Prozent beträgt.

Die förderfähigen Kosten der neuen Investition sind die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Kosten für den Kauf, Ausbau oder die Modernisierung von Sachanlagen wie Maschinen; Kosten für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (Computerprogramme, Lizenzen, Zertifikate usw.) oder 2-jährige Arbeitskosten für neue Mitarbeiter.

Welche Projekte können auf Unterstützung zählen?

Die neuen Regeln sollen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und 122 Städte, die ihre sozioökonomischen Funktionen verlieren, kleine und mittlere Unternehmen sowie technologisch fortschrittliche Projekte unterstützen. Dies spiegelt sich in der Art und Weise wider, wie Projekte bewertet und Punkte vergeben werden. Der Bescheid zur Unterstützung wird ausgestellt, wenn die neue Investition bestimmte quantitative und qualitative Kriterien erfüllt.

Quantitative Kriterien

Die quantitativen Kriterien sind die erforderlichen Mindestkosten für die neue Investition, die dem Unternehmen entstehen müssen, um die Steuerbefreiung zu erhalten. Die quantitativen Kriterien hängen von zwei Faktoren ab: der Arbeitslosenquote in der jeweiligen Region und der Größe des Unternehmens. Je kleiner das Unternehmen und je höher die Arbeitslosenquote ist, desto niedriger sind die förderfähigen Kosten.

Je nach Region betragen die förderfähigen Mindestkosten für Kleinstunternehmen zwischen 200 Tsd. PLN und2 Mio. PLN, und für kleine Unternehmen zwischen 500 Tsd. PLN und 5 Mio. PLN. Für mittlere Unternehmen liegen die förderfähigen Kosten zwischen 2 Mio. PLN und 20 Mio. PLN. Für große Unternehmen, die in der Industrie tätig sind, beginnen die Kosten bei 10 Mio. PLN bis 100 Mio. PLN und für Unternehmen, die in der Branche für moderne Geschäftsdienstleistungen tätig sind, bei 500 Tsd. PLN bis zu 5 Mio. PLN.

Die quantitativen Kriterien hängen von der Arbeitslosigkeit in dem Kreis ab, in dem das Unternehmen seine Investition umsetzen will. Die niedrigsten erforderlichen Kosten entstehen in Kreisen mit hoher Arbeitslosigkeit und in ausgewählten mittelgroßen Städten, die ihre sozioökonomischen Funktionen verlieren (122 Städte).

Qualitative Kriterien

Qualitative Kriterien sind Bedingungen, die eine Investition erfüllen muss, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Die Kriterien sind in zwei Gruppen unterteilt.

Die erste Gruppe ist die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, d. h. Investitionen in Sektoren wie Ökobau, qualitativ hochwertige Lebensmittelproduktion oder einen Sektor, der mit intelligenten Spezialisierungen der jeweiligen Woiwodschaft vereinbar ist. Zu dieser Gruppe von Faktoren gehören auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, der Status eines Kleinstunternehmens, eines kleinen und mittleren Unternehmens oder die Mitgliedschaft im Nationalen Schlüsselcluster.

Die zweite Gruppe von Kriterien ist die nachhaltige soziale Entwicklung. Dies bedeutet, dass Punkte für die Lokalisierung von Investitionen in einer von 122 Städten vergeben werden, die ihre sozioökonomischen Funktionen verlieren, oder in der Region mit der höchsten Arbeitslosenquote; Schaffung gut bezahlter, spezialisierter Arbeitsplätze; Aktivitäten mit geringen negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder Bereitstellung von Versicherungsprogrammen, medizinischer Versorgung oder Sport- und Freizeitaktivitäten für Mitarbeiter.

Insgesamt kann eine Neuinvestition maximal 10 Punkte für die qualitativen Kriterien erhalten. Um einen Bescheid über die Unterstützung zu erhalten, reicht es jedoch aus, dass das Projekt je nach Standort 4 bis 6 Punkte erhält: 4 Punkte (in den folgenden Woiwodschaften: Lublin, Karpatenvorland, Podlachien, Ermland-Masuren), 5 Punkte (in den folgenden Woiwodschaften: Kujawien-Pommern, Lebus, Łódź, Kleinpolen, Oppeln, Pommern, Heiligenkreuz, Westpommern, und den Subregionen: Ciechanów-Płock, Ostrołęka-Siedlce, Radom, Warschau-Ost), 6 Pkt. (in den Woiwodschaften: Niederschlesien, Schlesien, Großpolen sowie in Warschau und der Subregion Warschau-West).

Die Bedingung erhält auch mindestens 1 Punkt für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für eine nachhaltige soziale Entwicklung.

Geplante Änderungen in der Polnischen Investitionszone

Derzeit wird an der Änderung des Gesetzes zur Unterstützung neuer Investitionen gearbeitet. Als Teil davon soll u. a. der Strategische Investorenpass entstehen, also Unterstützung für die größten Investitionen (1000 Arbeitsplätze oder ein Jahresumsatz von 1 Mrd. PLN). Dank des Passes hätten Investoren unter anderem einen schnelleren Weg zu Umwelt- und Baugenehmigungen oder Beschäftigung von Ausländern. Es ist auch geplant, die qualitativen Kriterien präziser festzulegen. Die neuen Regelungen könnten Anfang 2021 in Kraft treten.

 

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